Wie GWA-Mittel verteilt und am Ende kontrolliert werden

In Magdeburg gibt es zurzeit 20 Arbeitsgruppen für Gemeinwesenarbeit (GWA). Laut Stadtratsbeschluss kann jede Gruppe pro Jahr über 2560 Euro aus einem sogenannten „Initiativfonds“ verfügen. Damit werden Aktionen und Veranstaltungen mitfinanziert, die das Gemeinwesen in den Stadtteilen fördern. Die Mittel werden nach Antrag von Akteuren aus dem Stadtteil durch Beschluss der GWA-Runde bestätigt.

Die Mittel sind daraufhin per dafür eigens erstellten Vordruck bei der Stadtverwaltung zu beantragen. Dem Antrag muss ein Gesamtkosten- und Finanzierungsplan beiliegen, in dem die geplanten Einnahmen den voraussichtlichen Ausgaben gegenüberzustellen sind. Nach der Veranstaltung ist dies anhand von Quittungen oder anderen Nachweisen zu belegen. Stellt sich ein Einnahmeüberschuss heraus (etwa durch höhere Einnahmen als erwartet durch Spenden oder Ähnliches), so wird der Zuschussanteil aus dem Initiativfonds entsprechend gekürzt. Geschieht dies noch im jeweiligen Haushaltsjahr, kann die GWA-Runde neu über die nicht verbrauchten Mittel entscheiden. Geschieht das erst im darauff olgenden Haushaltsjahr, so wird das Geld dem allgemeinen Stadthaushalt gutgeschrieben. In beiden Fällen ist eine Überweisung nicht in Anspruch genommener Gelder von einem Vereinskonto auf ein anderes ausgeschlossen. Die Anträge auf GWA-Mittel sind bewusst einfach gehalten, um die meist ehrenamtlichen Akteure in den Stadtteilen nicht vor allzu große bürokratische und abrechnungstechnische Hürden zu stellen. Bisher gab es bei der korrekten Verwendung der kommunalen Mittel für die GWA-Gruppen keine Beanstandungen.

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