Nur das Nötigste

Stadt nimmt Stellung zu neuen Radwegen im Kannenstieg

Warum werden im Zuge des Baus der neuen Straßenbahnstrecke durch den Kannenstieg keine durchgängigen Radwege angelegt? Die Stadt verweist auf fehlenden Bedarf.

Als bei der Bürgerversammlung zum Baubeginn der neuen Trasse entlang der Johannes-R.-Becher-Straße erklärt wurde, dass dabei nicht durchgängig Radwege angelegt werden, sorgte das für verwunderte Blicke. Wenn man so viel Geld in die Hand nimmt – im Fall des betroffenen 6. Bauabschnitts der 2. Nord-Süd-Verbindung 21,4 Millionen Euro – sollte doch dafür etwas übrig sein, dachte so mancher.

Einige Stadträte wollten es noch einmal genau wissen, so dass Magdeburgs Verkehrsbeigeordneter Dieter Scheidemann gleich drei ähnlich klingende Stellungnahmen zum Thema verfasst hat. Der Tenor ist stets gleich: Nur im Bereich zwischen Ebendorfer Chaussee und der Straße Kannenstieg wird es einen beidseitigen Schutzstreifen bzw. baulich angelegte Radwege ohne Benutzungspflicht geben. Auf der restlichen Strecke bis zum Neuen Sülzeweg fahren Radfahrer wie auch bislang auf der Fahrbahn gemeinsam mit den Autos.

Grund für diese Entscheidung sei eine Verkehrszählung im Mai 2016 gewesen, erklärt er. Dabei war festgestellt worden, dass nur im südlichen Bereich der Bedarf für separate Anlagen für Radfahrer gegeben sei. In der Spitzenzeit wurden dort 721 Fahrzeuge in der Stunde gezählt. Außerdem wird dort künftig Tempo 50 gelten, weil die Straßenbahn im Fahrbahnbereich fahren wird.

Nach dem Hanns-Eisler-Platz wird die Straßenbahn ein separates Gleisbett östlich der Fahrbahn nutzen, so dass dort weiter Tempo 30 gelten wird. Bei der Verkehrszählung wurden in diesem Abschnitt maximal 300 Fahrzeuge in der Stunde registriert. Gemäß den geltenden Regelungen für Radverkehrsanlagen ist die geplante Fahrbahnnutzung also vollkommen konform, führt Scheidemann aus. „Die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept verankerte sinnvolle Verknüpfung zwischen Radverkehr und Öffentlichem Personennahverkehr wird gewährleistet. Eine durchgängige sichere Radverkehrsführung wird ebenso sichergestellt“, erklärt er.

Gleichwohl räumt er ein, dass mehr möglich gewesen wäre, denn „die Belange des Radverkehrs sind bei der Planung der 2. Nord-Süd-Verbindung nur soweit wie notwendig und entsprechend den Minimalanforderungen berücksichtigt worden.“

(Quelle: Volksstimme, 22.05.2019)

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