Aufschwung Ost hat keinen Wert

Wandbild an der Ebendorfer Chaussee wird auf Denkmaleigenschaft geprüft

Kann bzw. muss ein Wandbild aus der Nachwendezeit schon unter Denkmalschutz gestellt werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich jetzt die Stadtverwaltung.

Wann immer ein Nachrichtenredakteur einen Beitrag zum Thema „Aufschwung Ost“ bebildern muss, reicht ein Blick ins Archiv, um ein passendes Motiv zu finden. Ein verwittertes Logo „Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost“, teilweise mit Graffiti beschmiert, passt sinnbildlich wunderbar zum Thema, denkt er sich und baut es ein.

So kommt es, dass eine Wand aus dem Kannenstieg bundesweit in zahlreichen Artikeln auftaucht. Aber reichen diese Präsenz und das Erinnern an die Mammutaufgabe nach der Wende schon, um das Wandbild unter Denkmalschutz zu stellen? Das wollte die AfD per Anfrage von der Stadtverwaltung erfahren. Magdeburgs Baubeigeordneter Dieter Scheidemann hat nun dazu Stellung genommen.

Wand gehört den MVB

Demnach hatte bereits im Vorjahr ein Bürger die Denkmaleigenschaft erfragt. Die Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) als Eigentümer der Schallschutzwand an der Ebendorfer Chaussee zwischen Johannes-R.-Becher-Straße und Loitscher Weg hatte die Prüfung damals durchgeführt. Sie wurde nach dem Streckenbau in Richtung des damaligen Milchhofs Anfang der 1990er Jahre errichtet.

Das fragliche Logo vom Aufschwung Ost sei nur ein Teilstück eines ehemaligen Gesamtwerkes, „wovon aber nur noch geringe Fragmente vorhanden sind“, so Scheidemann, „insgesamt ist fast alles abgeblättert oder durch Graffiti übertüncht“.

Bewertung noch offen

Die Untere Denkmalschutzbehörde hatte sich mit der Denkmaleigenschaft im Sinne des Denkmalschutzgesetzes befasst. Ergebnis: Es liegt keine vor. Denn Voraussetzung dafür sei, dass ein Denkmal aus einer abgeschlossenen, historisch gewordenen Epoche stammen muss. Das Programm „Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost“ sei zwar abgeschlossen, finde aber in Programmen mit gleichem Ziel seine Fortführung, argumentieren die Denkmalhüter. Die geschichtliche Bedeutung des Programmes und damit auch des Wandbildes, „als bildliches Dokument der Initiative“, könne daher noch nicht abschließend bewertet werden.

Ein weiteres Ausschlusskriterium: Es handelt sich um „keine besondere kulturell-künstlerische Leistung, die das ästhetische Empfinden des Betrachters in besonderem Maße anspricht“.

Abgesehen vom fehlenden Denkmalwert wird auch ansonsten keine besondere Bedeutung des Wandbildes erkannt, so Dieter Scheidemann. Deshalb werden weder die MVB noch die Stadt das Wandbild in irgendeiner Form restaurieren oder erhalten. Sollten sich Bürger finden, die das tun wollen, könnten diese sich aber bei den MVB melden.

(Quelle: Volksstimme, 17.05.2019)

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